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KfW-Förderung für Homelifte

Wer einen Homelift plant, sollte sich frühzeitig mit den Fördermöglichkeiten auseinandersetzen. Hier bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschiedene Förderprogramme an, um die Investitionskosten für einen privaten Aufzug zu senken. Welche Fördermittel es bei der KfW gibt, was dafür erfüllt sein muss und wie die Beantragung abläuft, erfahren Sie hier.

Welche Fördermittel gibt es von der KfW für Homelifte?

Die KfW bietet Homelift-Zuschüsse zur Unterstützung barrierereduzierender Maßnahmen im Wohnraum an, um die Bewegungsfreiheit im eigenen Zuhause erheblich verbessern. 

Hinweis: Aktuell besteht die Möglichkeit, bis zu 2.500 EUR pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung von der KfW zu erhalten.

KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159)

Der KfW-Kredit ist aktuell die einzige nutzbare KfW-Fördermöglichkeit für Homelifte. Hierbei handelt es sich nicht um einen Zuschuss, sondern um einen zinsgünstigen Kredit. Laut KfW sind mit einem effektivem Jahreszins ab 2,70 %  bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit möglich (innerhalb der förderfähigen Investitionskosten).
Wir beraten Sie gerne und übernehmen auch die Antragstellung bei der KfW-Bank für Sie.

KfW-Investitionszuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B)

Neben dem Kredit gibt es seit April 2026 erneut den Investitionszuschuss, bei dem ein Teil der Investitionskosten nicht zurückgezahlt werden müssen. Aktuell besteht die Möglichkeit, bis zu 2.500 EUR pro Wohneinheit für Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung von der KfW zu erhalten. Dies entspricht 10 % der förderfähigen Investitionskosten. Wichtig ist, dass die Anträge vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Gut zu wissen!

Seit April 2026 steht der KfW-Zuschuss zur Reduzierung von Barrieren wieder zur Verfügung. 

Die Höhe der Zuschüsse hängen davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Die KfW kann Ihnen aktuell einen Zuschuss von bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten gewähren.

Mit unseren regelmäßigen Updates bleiben Sie immer bestens über Fördermöglichkeiten und Zuschuss-Voraussetzungen informiert.

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Homelift mit KfW-Förderung: Diese Voraussetzungen gelten

Damit ein Homelift über ein Förderprogramm der KfW unterstützt werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Homelift muss der Barrierereduzierung dienen (z. B. Erschließung mehrerer Etagen, Altersvorsorge, Nutzung mit Rollstuhl/Rollator). 
  • Neben dem Einbau zählen auch notwendige Nebenarbeiten (Durchbrüche, Schächte, Elektro‑/Baunebenkosten) zu den förderfähigen Investitionskosten, solange sie eindeutig zum altersgerechten Umbau gehören.
  • Gefördert werden Privatpersonen, die eine bestehende Wohnimmobilie barrierefrei umbauen möchten. Dazu zählen sowohl Eigentümer von selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum als auch Mieter, sofern sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters für den Einbau des Homelifts vorlegen können. Ebenso können Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Fördermittel von der KfW beantragen, wenn die Maßnahme der dauerhaften Barrierereduzierung dient und den Wohnwert langfristig verbessert.
  • Die Programme zur Barrierereduzierung und zum altersgerechten Umbau betreffen in der Regel nur Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden. Klassische Neubauvorhaben können nicht darüber unterstützt werden. Ob ein Homelift im Neubau im Rahmen anderer KfW-Programme mitfinanziert werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. 
  • Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt und bewilligt werden; der Einbau darf erst nach der Zusage beginnen. Für den Investitionszuschuss ist explizit geregelt, dass die Antragstellung vor Vertragsabschluss/Baubeginn erfolgen muss.
  • Es gibt je nach Programm Mindestinvestitionskosten, typischerweise ab 2.000 Euro pro Antrag.
  • Der Einbau des Homelifts darf ausschließlich durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen, die die Maßnahme entsprechend den technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen umsetzen.
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen durch Rechnungen eines Fachunternehmens belegt werden und dienen später als Grundlage für die Auszahlung des Zuschusses bzw. für den Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung beim Kredit.

Gut zu wissen: Förderung ohne Altersgrenze & Pflegegrad

Die KfW-Förderung ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Entscheidend ist allein, dass der Lift zur dauerhaften Reduzierung von Barrieren im Wohnraum beiträgt – unabhängig davon, ob bereits Einschränkungen vorliegen oder nicht.

Zudem ist im Unterschied zu Zuschüssen der Pflegekasse kein Pflegegrad erforderlich, um eine KfW-Förderung zu beantragen. Die Programme richten sich also auch an Personen, die vorsorglich umbauen möchten, zum Beispiel im Rahmen der Altersvorsorge oder zur langfristigen Sicherung der Mobilität und Barrierefreiheit im eigenen Zuhause.

Wie beantrage ich die KfW-Förderung für einen Homelift?

Der Beantragungsprozess für KfW‑Fördermittel für einen Homelift folgt in der Regel einem festen Ablauf und sollte immer vor Beginn der Maßnahme starten.

1. Bedarf klären & Angebote einholen: Lassen Sie sich beraten, ob ein Privataufzug technisch sinnvoll umsetzbar ist. Wir besprechen mit Ihnen gerne alle Möglichkeiten und machen Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag.

2. Passendes KfW Programm auswählen: Prüfen Sie, ob ein zinsgünstiger Kredit oder ein einmaliger KfW-Zuschuss von bis zu 2.500 Euro oder bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit für Ihre Situation infrage kommt.

3. Antrag vor Maßnahmenbeginn stellen: Der Förderantrag muss immer vor Abschluss des Bau‑ bzw. Liefervertrages und vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Sobald Sie den Auftrag verbindlich vergeben oder mit dem Einbau beginnen, ist eine Förderung in der Regel ausgeschlossen.

4. Antragstellung: Beim Kredit erfolgt die Beantragung nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner. Dort reichen Sie Angebote, Objektunterlagen und Einkommens‑/Finanzierungsdaten ein. Beim Zuschuss registrieren Sie sich im KfW‑Zuschussportal. Hier wählen Sie das passende Programm aus, geben alle erforderlichen Angaben ein (z. B. Objektdaten, voraussichtlichen Kosten etc.) und senden den Antrag digital ab. Gerne übernehmen wir die Antragstellung bei der KfW für Sie.

5. Zusage abwarten: Warten Sie die schriftliche Förderzusage ab; erst danach sollten Sie den Auftrag verbindlich erteilen und mit den Arbeiten beginnen.

4. Umsetzung & Nachweis der Maßnahme: Nach der Zusage beauftragen Sie den Fachbetrieb, lassen den Senkrechtlift einbauen und bewahren sämtliche Rechnungen auf. Nach Abschluss reichen Sie im Portal bzw. über Ihre Bank die Rechnungen ein, damit der Zuschuss ausgezahlt bzw. der Kredit endgültig bereitgestellt wird.

Eine Homelift-Beraterin sitzt an einem Schreibtisch, schaut lächelnd in Richtung Kamera, trägt eine weiße Bluse und einen grauen Blazer, im Hintergrund ist ein Fenster mit Tageslicht.

Ayushka Sindi | Beraterin bei LIFTON
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Mit LIFTON sicher zur KfW-Förderung

Die Beantragung von Fördermitteln kann komplex sein – muss sie aber nicht. Wir begleiten Sie Sie Schritt für Schritt: von der ersten Einschätzung Ihrer Fördermöglichkeiten bis zu den passenden Unterlagen für Ihren Antrag. So sparen Sie Zeit, vermeiden formale Fehler und können sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihren neuen Homelift.

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Weitere Fördermittel neben der KfW

Neben den Förderprogrammen der KfW gibt es weitere Möglichkeiten, die Kosten für einen Privataufzug zu reduzieren. Besonders relevant sind dabei Zuschüsse der Pflegekasse sowie regionale und kommunale Förderprogramme, die je nach Wohnort zusätzliche finanzielle Unterstützung bieten können. 

Ein KfW-Kredit kann übrigens auch mit einem Pflegekassenzuschuss kombiniert werden. Bei dem derzeit pausierten KfW-Investitionszuschuss hingegen ist eine Kombination nicht zulässig.

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Häufig gestellte Fragen zur KfW-Förderung für Homelifte

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