Welches LIFTON Homelift Modell passt zu Ihnen?
Homelift & Krankenkasse: So erhalten Sie den Zuschuss
Ein Homelift ist eine wertvolle Investition, da er Ihre Mobilität und Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden sichert. Um die Kosten zu reduzieren, besteht die Möglichkeit eines Zuschusses durch die Krankenkasse bzw. Pflegekasse. Wir zeigen Ihnen, welche Zuschusshöhe möglich ist, wie die Beantragung abläuft und was Sie dabei beachten müssen.
Wie hoch ist der Krankenkassenzuschuss für einen Homelift?
Für den Einbau eines Homelifts kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person gewährt werden. Obwohl oft von einem Krankenkassenzuschuss die Rede ist, wird der Zuschuss tatsächlich durch die Pflegekasse gewährt, die der jeweiligen Krankenkasse angegliedert ist.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, können die Zuschüsse zusammengerechnet werden. Dadurch ist ein Gesamtzuschuss von bis zu 16.720 Euro pro Maßnahme möglich. Die Förderhöhe ist übrigens fest definiert und unabhängig von der Art des Lifts oder der Höhe der Gesamtkosten.
Welche Voraussetzungen müssen für den Krankenkassenzuschuss erfüllt sein?
Damit ein Homelift durch die Kranken- bzw. Pflegekasse bezuschusst werden kann, müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vor.
- Die Maßnahme erfolgt im privaten Wohnumfeld.
- Der Homelift ist medizinisch notwendig, um die Selbstständigkeit im eigenen Heim zu erhalten und eine stationäre Pflege zu vermeiden.
- Der Antrag wird vor Beginn des Einbaus bei der Pflegekasse gestellt.
Die Pflegekasse gewährt die Zuschüsse im Rahmen sogenannter wohnumfeldverbessernder Maßnahmen. Darunter fallen alle baulichen Veränderungen in der eigenen Wohnung oder im Haus, die dazu beitragen, Barrieren abzubauen und den Alltag pflegebedürftiger Menschen und von deren Angehörigen zu erleichtern – zum Beispiel Treppenlifte, Rollstuhllifte oder eben auch Homelifte.
Ein Pflegegrad reicht aus – alle Pflegegrade im Überblick
Ab Pflegegrad 1 kann ein Homelift-Zuschuss bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses ist dabei unabhängig vom Pflegegrad – entscheidend ist, dass einer der folgenden Pflegegrade anerkannt ist.
Pflegegrad 1:
Bei Pflegegrad 1 liegt eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor, zum Beispiel durch leichte Mobilitätseinschränkungen oder Gleichgewichtsstörungen. Betroffene sind weitgehend selbstständig, brauchen aber Unterstützung bei komplexen Aufgaben.
Pflegegrad 2:
Ab Pflegegrad 2 bestehen deutliche Einschränkungen im Alltag. Ein Homelift kann hier eine wichtige Unterstützung sein, um zum Beispiel Sturzrisiken zu minimieren und die Begleitung beim Treppensteigen zu ersetzen.
Pflegegrad 3:
Bei Pflegegrad 3 liegen schwere Beeinträchtigungen vor und das Treppensteigen ist ohne Hilfe stark eingeschränkt oder sogar unmöglich (z. B. nach einem Schlaganfall oder aufgrund von Demenz).
Pflegegrad 4 & 5:
Bei schwersten Beeinträchtigungen (z. B. dauerhafter Bettlägerigkeit oder Rollstuhlnutzung) ist ein Homelift notwendig, um die Mobilität im eigenen Zuhause überhaupt zu ermöglichen.
So beantragen Sie den Pflegekassenzuschuss
Den Zuschuss für einen Homelift beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, also bevor der Aufzug eingebaut wird.
Dabei gehen Sie wie folgt vor:
1. Pflegegrad beantragen (falls noch nicht vorhanden)
Voraussetzung für den Zuschuss ist ein anerkannter Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5). Liegt dieser noch nicht vor, muss zunächst ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Nach Antragstellung erfolgt in der Regel eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Erst nach der Einstufung kann der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragt werden.
2. Kostenvoranschlag einholen
Für die Prüfung benötigt die Pflegekasse einen Kostenvoranschlag für den Homelift. Dieser dient als Grundlage für die Entscheidung über die Bewilligung des Zuschusses.
3. Zuschuss bei der Pflegekasse beantragen
Reichen Sie den Antrag auf Zuschuss inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Pflegekasse ein. Diese ist Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse angegliedert. Je nach Pflegekasse steht ein Formular zur Verfügung, alternativ ist auch ein formloser Antrag möglich.
4. Bewilligung abwarten
Nach Eingang aller Unterlagen prüft die Pflegekasse Ihren Antrag. Die Bearbeitung dauert je nach Pflegekasse in der Regel zwischen drei und sechs Wochen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine schriftliche Zusage über die Höhe des Zuschusses.
5. Homelift einbauen
Sobald die Pflegekasse Ihren Antrag bewilligt hat, kann der Homelift eingebaut werden. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf, da diese als Nachweis für die durchgeführte Maßnahme dienen.
6. Zuschuss auszahlen lassen
Nach Abschluss des Einbaus reichen Sie die Rechnung(en) bei Ihrer Pflegekasse ein. Auf dieser Grundlage erfolgt dann die Auszahlung des bewilligten Zuschusses.
Homelift-Kosten mit Zuschuss: Beispiel LIFTON DUO
Anhand eines Kostenbeispiels zeigen wir Ihnen, wie sich der Zuschuss der Pflegekasse konkret auf die Gesamtkosten auswirken kann. In unserem Beispiel hat sich der Kunde für den LIFTON DUO entschieden, der zwei Etagen miteinander verbindet. Die Gesamtkosten für Lieferung, Einbau, Inbetriebnahme und technische Ausstattung belaufen sich in diesem Fall auf ab 27.000 EUR. Installationen in bereits vorhandenen Treppenaugen oder an leicht zugänglichen Stellen im Haus sind preiswerter als komplexere Installationen, die mitunter einen Deckenausschnitt erfordern.
Nach Abzug des Zuschusses ergibt sich folgender Eigenanteil:
| Gesamtkosten LIFTON DUO | ab 27.000 € |
|---|---|
| Pflegekassenzuschuss | -4.180 € |
| Eigenanteil des Kunden | 22.820 € |

Ayushka Sindi | Beraterin bei LIFTON
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Von der ersten Beratung über die Antragstellung bei der Pflegekasse bis zum Einbau Ihres Homelifts: LIFTON unterstützt Sie im gesamten Prozess. Unsere Experten helfen bei der Zusammenstellung der Unterlagen und stehen Ihnen bei Fragen jederzeit zur Seite.
Weitere Fördermöglichkeiten für Ihren Homelift
Neben dem Zuschuss der Pflegekasse können auch weitere Förderprogramme für den Einbau eines Homelifts infrage kommen. Dazu zählen zum Beispiel Zuschüsse der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder regionale Förderangebote, die barrierefreies Wohnen unterstützen.
Welche finanziellen Hilfsmittel konkret möglich sind, hängt unter anderem von Ihrer Wohnsituation, dem Bundesland oder der Kommune ab. Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche zusätzlichen Fördermöglichkeiten für Ihre persönliche Situation infrage kommen.
Häufig gestellte Fragen zum Krankenkassenzuschuss für Homelifte
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